Rauschgifthandel
Rauschgifthandel (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Rauschgifthandel | — |
Genitiv | des Rauschgifthandels | — |
Dativ | dem Rauschgifthandel | — |
Akkusativ | den Rauschgifthandel | — |
Worttrennung:
- Rausch·gift·han·del, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaʊ̯ʃɡɪftˌhandl̩]
- Hörbeispiele: Rauschgifthandel (Info)
Bedeutungen:
- [1] der illegale Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Rauschgift und Handel
Synonyme:
- [1] Drogenhandel, Suchtgifthandel
Oberbegriffe:
- [1] Handel
Beispiele:
- [1] „Auch in Europa bleibt der Rauschgifthandel ein Milliardengeschäft.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1] der illegale Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Rauschgifthandel“, Seite 883.
- [1] Duden online „Rauschgifthandel“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rauschgifthandel“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rauschgifthandel“
- [1] The Free Dictionary „Rauschgifthandel“
Quellen:
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