Recht haben

Recht haben (Deutsch)

Wortverbindung (Verb)

Person Wortform
Präsens ichhabe Recht
duhast Recht
er, sie, eshat Recht
Präteritum ichhatte Recht
Konjunktiv II ichhätte Recht
Imperativ Singularhabe Recht!
Pluralhabt Recht!
PerfektPartizip IIHilfsverb
Recht gehabt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:Recht haben

Alternative Schreibweisen:

vom Duden empfohlen: recht haben[1]

Worttrennung:

Recht ha·ben, Präteritum: hat·te Recht, Partizip II: Recht ge·habt

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt ˌhaːbn̩]
Hörbeispiele:  Recht haben (Info),  Recht haben (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] intransitiv: im Recht sein; etwas der Wahrheit Entsprechendes äußern

Herkunft:

Wortverbindung aus dem Substantiv Recht und dem Verb haben
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag recht haben.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, Seite 886.

Quellen:

  1. Duden online „recht haben
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