Recht haben
Recht haben (Deutsch)
Wortverbindung (Verb)
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | habe Recht | ||
du | hast Recht | |||
er, sie, es | hat Recht | |||
Präteritum | ich | hatte Recht | ||
Konjunktiv II | ich | hätte Recht | ||
Imperativ | Singular | habe Recht! | ||
Plural | habt Recht! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
Recht gehabt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:Recht haben |
Alternative Schreibweisen:
- vom Duden empfohlen: recht haben[1]
Worttrennung:
- Recht ha·ben, Präteritum: hat·te Recht, Partizip II: Recht ge·habt
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt ˌhaːbn̩]
- Hörbeispiele: Recht haben (Info), Recht haben (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- [1] intransitiv: im Recht sein; etwas der Wahrheit Entsprechendes äußern
Herkunft:
- Wortverbindung aus dem Substantiv Recht und dem Verb haben
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „recht haben“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , Seite 886.
Quellen:
- ↑ Duden online „recht haben“
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