Rechtsakte

Rechtsakte (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsakte die Rechtsakten
Genitiv der Rechtsakte der Rechtsakten
Dativ der Rechtsakte den Rechtsakten
Akkusativ die Rechtsakte die Rechtsakten

Worttrennung:

Rechts·ak·te, Plural: Rechts·ak·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sʔaktə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Akte, die Informationen über juristische Angelegenheiten und Prozesse enthält

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Akte mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Akte

Beispiele:

[1] „Nach dem Jahr 1481 begegnet einem der Name Boschs beinahe nur noch in Rechtsakten, die mit der Verwaltung des Vermögens seiner Frau zu tun haben.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rechtsakte
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsakte
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsakte

Quellen:

  1. Nils Büttner: Hieronymus Bosch. C.H.Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-74155-5, Seite 12.
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