Rechtsakte
Rechtsakte (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechtsakte | die Rechtsakten |
Genitiv | der Rechtsakte | der Rechtsakten |
Dativ | der Rechtsakte | den Rechtsakten |
Akkusativ | die Rechtsakte | die Rechtsakten |
Worttrennung:
- Rechts·ak·te, Plural: Rechts·ak·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʔaktə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Akte, die Informationen über juristische Angelegenheiten und Prozesse enthält
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Akte mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Akte
Beispiele:
- [1] „Nach dem Jahr 1481 begegnet einem der Name Boschs beinahe nur noch in Rechtsakten, die mit der Verwaltung des Vermögens seiner Frau zu tun haben.“[1]
Übersetzungen
[1] juristische Akte
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rechtsakte“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsakte“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsakte“
Quellen:
- ↑ Nils Büttner: Hieronymus Bosch. C.H.Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-74155-5, Seite 12 .
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