Rechtspraktikum
Rechtspraktikum (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Rechtspraktikum | die Rechtspraktika |
Genitiv | des Rechtspraktikums | der Rechtspraktika |
Dativ | dem Rechtspraktikum | den Rechtspraktika |
Akkusativ | das Rechtspraktikum | die Rechtspraktika |
Worttrennung:
- Rechts·prak·ti·kum, Plural: Rechts·prak·ti·ka
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌpʁaktikʊm]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Praktikum, bei dem Erfahrungen im juristischen Arbeitsumfeld gesammelt werden
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Recht und Praktikum sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Praktikum
Beispiele:
- [1] „Am 1. Juli 2011 trat für das Rechtspraktikum bei Gericht eine neue Regelung in Kraft: Die Ausbildungszeit wurde von bisher neun Monaten auf fünf Monate gekürzt und der monatliche Lohn von rund 1.000 Euro auf rund 850 Euro Netto reduziert.“[1]
Übersetzungen
[1] Praktikum im juristischen Arbeitsumfeld
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtspraktikum“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rechtspraktikum“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtspraktikum“
Quellen:
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