Rechtspraktikum

Rechtspraktikum (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rechtspraktikum die Rechtspraktika
Genitiv des Rechtspraktikums der Rechtspraktika
Dativ dem Rechtspraktikum den Rechtspraktika
Akkusativ das Rechtspraktikum die Rechtspraktika

Worttrennung:

Rechts·prak·ti·kum, Plural: Rechts·prak·ti·ka

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌpʁaktikʊm]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Praktikum, bei dem Erfahrungen im juristischen Arbeitsumfeld gesammelt werden

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Recht und Praktikum sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Praktikum

Beispiele:

[1] „Am 1. Juli 2011 trat für das Rechtspraktikum bei Gericht eine neue Regelung in Kraft: Die Ausbildungszeit wurde von bisher neun Monaten auf fünf Monate gekürzt und der monatliche Lohn von rund 1.000 Euro auf rund 850 Euro Netto reduziert.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtspraktikum
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rechtspraktikum
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtspraktikum

Quellen:

  1. Richter-Präsident fordert 200 Euro mehr Gehalt. In: Der Standard digital. 20. April 2012 (URL, abgerufen am 6. Januar 2025).
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