Regierungseigentum

Regierungseigentum (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Regierungseigentum
Genitiv des Regierungseigentumes
des Regierungseigentums
Dativ dem Regierungseigentum
Akkusativ das Regierungseigentum

Worttrennung:

Re·gie·rungs·ei·gen·tum, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Eigentum einer Regierung

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Eigentum mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Regierungsbesitz, Staatseigentum

Gegenwörter:

[1] Privateigentum

Oberbegriffe:

[1] Eigentum

Beispiele:

[1] „Sie wartet einen Moment und bewundert ihr Werk, während ihre Mutter Dampf ablässt und Feuer speit. Was machst du in dieser Uniform? Habe ich dir nicht verboten, mit dem Skateboard auf einer richtigen Straße zu fahren? Du sollst im Haus nichts werfen. Das war ein wertvolles Andenken. Warum hast du den Computer kaputtgemacht? Regierungseigentum. Und was ist eigentlich hier los?“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Regierungseigentum
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRegierungseigentum

Quellen:

  1. Neal Stephenson: Snow Crash. Roman. 7. Auflage. Blanvalet, München 1995, ISBN 978-3-442-23686-2, Seite 310.
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