Regierungseigentum
Regierungseigentum (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Regierungseigentum | — |
Genitiv | des Regierungseigentumes des Regierungseigentums |
— |
Dativ | dem Regierungseigentum | — |
Akkusativ | das Regierungseigentum | — |
Worttrennung:
- Re·gie·rungs·ei·gen·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Eigentum einer Regierung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Eigentum mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Regierungsbesitz, Staatseigentum
Gegenwörter:
- [1] Privateigentum
Oberbegriffe:
- [1] Eigentum
Beispiele:
- [1] „Sie wartet einen Moment und bewundert ihr Werk, während ihre Mutter Dampf ablässt und Feuer speit. Was machst du in dieser Uniform? Habe ich dir nicht verboten, mit dem Skateboard auf einer richtigen Straße zu fahren? Du sollst im Haus nichts werfen. Das war ein wertvolles Andenken. Warum hast du den Computer kaputtgemacht? Regierungseigentum. Und was ist eigentlich hier los?“[1]
Übersetzungen
[1] Eigentum einer Regierung
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Regierungseigentum“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Regierungseigentum“
Quellen:
- ↑ Neal Stephenson: Snow Crash. Roman. 7. Auflage. Blanvalet, München 1995, ISBN 978-3-442-23686-2, Seite 310 .
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