Regierungsfähigkeit
Regierungsfähigkeit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Regierungsfähigkeit | — |
Genitiv | der Regierungsfähigkeit | — |
Dativ | der Regierungsfähigkeit | — |
Akkusativ | die Regierungsfähigkeit | — |
Worttrennung:
- Re·gie·rungs·fä·hig·keit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌfɛːɪçkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Regierungsfähigkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Fähigkeit zur Bildung einer Regierung und Ausübung von Regierungsgeschäften
Beispiele:
- [1] „Die Beharrlichkeit der Taliban, mit der sie um internationale Anerkennung rangen, obwohl es überhaupt keine Regierung gab, verstärkte im Ausland die Zweifel an ihrer Regierungsfähigkeit.“[1]
Übersetzungen
[1] Fähigkeit, zu regieren
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Regierungsfähigkeit“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Regierungsfähigkeit“
- [1] Duden online „Regierungsfähigkeit“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Regierungsfähigkeit“
Quellen:
- ↑ Ahmed Rashid: Taliban. Afghanistans Gotteskämpfer und der neue Krieg am Hindukusch. C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78467-5, Seite 166 .
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