Reichshofrat
Reichshofrat (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Reichshofrat | — |
Genitiv | des Reichshofrats des Reichshofrates |
— |
Dativ | dem Reichshofrat | — |
Akkusativ | den Reichshofrat | — |
Worttrennung:
- Reichs·hof·rat, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯çshoːfʁaːt]
- Hörbeispiele: Reichshofrat (Info)
Bedeutungen:
- [1] höchstes Gericht neben dem Reichskammergericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Substantiv Reich, dem Fugenelement -s und dem Substantiv Hofrat
Synonyme:
- [1] Hofrat
Oberbegriffe:
- [1] Gericht
Beispiele:
- [1] „Der Reichshofrat als ordentliches Gericht entwickelte sich aus einem Verwaltungskollegium des Kaisers zur Bearbeitung der am kaiserlichen Hof anfallenden Rechtssachen und behielt die Funktion eines beratenden Gremiums bis zuletzt inne, wobei die Regierungstätigkeit zugunsten der Rechtsprechung zurückging.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Reichshofrat“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichshofrat“
Quellen:
- ↑ Christian Szidzek: Das frühneuzeitliche Verbot der Appellation in Strafsachen. Böhlau, 2002 , Seite 67.
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