Reichskanzlei
Reichskanzlei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Reichskanzlei | die Reichskanzleien |
Genitiv | der Reichskanzlei | der Reichskanzleien |
Dativ | der Reichskanzlei | den Reichskanzleien |
Akkusativ | die Reichskanzlei | die Reichskanzleien |
Worttrennung:
- Reichs·kanz·lei, Plural: Reichs·kanz·lei·en
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯çskant͡sˌlaɪ̯]
- Hörbeispiele: Reichskanzlei (Info)
Bedeutungen:
- [1] Amt, Behörde des Reichskanzlers
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Reich und Kanzlei mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kanzlei
Beispiele:
- [1] „In der Reichshauptstadt waren die Vertretungen Österreich-Ungarns und Russlands die bevorzugten Ziele, aber auch die Wilhelmstraße, wo nebeneinander das Auswärtige Amt und die Reichskanzlei lagen.“[1]
- [1] „Den britischen Polit-Touristen bot sich in den Trümmern der Reichskanzlei ein chaotischer Anblick.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Reichskanzlei“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichskanzlei“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichskanzlei“
Quellen:
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