Scheinverhandlung
Scheinverhandlung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Scheinverhandlung | die Scheinverhandlungen |
Genitiv | der Scheinverhandlung | der Scheinverhandlungen |
Dativ | der Scheinverhandlung | den Scheinverhandlungen |
Akkusativ | die Scheinverhandlung | die Scheinverhandlungen |
Worttrennung:
- Schein·ver·hand·lung, Plural: Schein·ver·hand·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃaɪ̯nfɛɐ̯ˌhandlʊŋ]
- Hörbeispiele: Scheinverhandlung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verhandlung, bei der der anderen Seite die Bereitschaft zu einer Einigung nur vorgetäuscht wird
Oberbegriffe:
- [1] Verhandlung
Beispiele:
- [1] „Da die Supermächte sich auf diesen Krieg eingelassen hatten, handelte es sich bei den seit Mai 1980 stattfindenden «indirekten Gesprächen» zwischen der Regierung Afghanistans, hinter der die Sowjetunion stand, und der Regierung Pakistans, hinter der die USA standen, eher um Scheinverhandlungen, die keine Fortschritte erzielten.“[1]
Übersetzungen
[1] Verhandlung, bei der der anderen Seite die Bereitschaft zu einer Einigung nur vorgetäuscht wird
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Scheinverhandlung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Scheinverhandlung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Scheinverhandlung“
Quellen:
- ↑ Conrad Schetter: Kleine Geschichte Afghanistans. 5. Auflage. C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78487-3, Seite 103/104 .
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