Schnellverfahren

Schnellverfahren (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Schnellverfahren die Schnellverfahren
Genitiv des Schnellverfahrens der Schnellverfahren
Dativ dem Schnellverfahren den Schnellverfahren
Akkusativ das Schnellverfahren die Schnellverfahren

Worttrennung:

Schnell·ver·fah·ren, Plural: Schnell·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA: [ˈʃnɛlfɛɐ̯ˌfaːʁən]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] verkürztes, schneller als normalerweise üblich durchgeführtes Gerichtsverfahren

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv schnell und dem Substantiv Verfahren

Sinnverwandte Wörter:

[1] Eilverfahren

Beispiele:

[1] „Wenige Tage später wurde der Schammas erneut angegriffen, weil er versuchte, Stühle in der Nähe der Klagemauer aufzustellen. Zwei der daran beteiligten Araber wurden in einem Schnellverfahren zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schnellverfahren
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schnellverfahren
[1] Duden online „Schnellverfahren
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchnellverfahren

Quellen:

  1. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels. Siedler, München 2005, ISBN 978-3-886-80805-2, Seite 333.
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