Schnellverfahren
Schnellverfahren (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Schnellverfahren | die Schnellverfahren |
Genitiv | des Schnellverfahrens | der Schnellverfahren |
Dativ | dem Schnellverfahren | den Schnellverfahren |
Akkusativ | das Schnellverfahren | die Schnellverfahren |
Worttrennung:
- Schnell·ver·fah·ren, Plural: Schnell·ver·fah·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈʃnɛlfɛɐ̯ˌfaːʁən]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] verkürztes, schneller als normalerweise üblich durchgeführtes Gerichtsverfahren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv schnell und dem Substantiv Verfahren
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Eilverfahren
Beispiele:
- [1] „Wenige Tage später wurde der Schammas erneut angegriffen, weil er versuchte, Stühle in der Nähe der Klagemauer aufzustellen. Zwei der daran beteiligten Araber wurden in einem Schnellverfahren zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.“[1]
Übersetzungen
[1] verkürztes Gerichtsverfahren
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schnellverfahren“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schnellverfahren“
- [1] Duden online „Schnellverfahren“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schnellverfahren“
Quellen:
- ↑ Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels. Siedler, München 2005, ISBN 978-3-886-80805-2, Seite 333 .
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