Schranken-Schranke
Schranken-Schranke (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Schranken-Schranke | die Schranken-Schranken |
Genitiv | der Schranken-Schranke | der Schranken-Schranken |
Dativ | der Schranken-Schranke | den Schranken-Schranken |
Akkusativ | die Schranken-Schranke | die Schranken-Schranken |
Worttrennung:
- Schran·ken-Schran·ke, Plural: Schran·ken-Schran·ken
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʁankn̩ˌʃʁaŋkə], [ˈʃʁankŋ̩ʃʁaŋkə]
- Hörbeispiele: Schranken-Schranke (Info), —
Bedeutungen:
- [1] Recht: Beschränkung der Einschränkung von Grundrechten (grundsätzlich können die durch das Grundgesetz garantierten Rechte durch Gesetz eingeschränkt werden, sogenannte Schranken-Schranken setzen dieser Einschränkungsmöglichkeit jedoch Grenzen)
Synonyme:
- [1] Gegenschranke
Oberbegriffe:
- [1] Rechtfertigung, Rechtsstaatsprinzip
Unterbegriffe:
- [1] Bestimmtheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Wesentlichkeitstheorie
Beispiele:
- [1] „Eine Schranken-Schranke, die nicht wie ein eigenes Grundrecht aussieht, ist in der Verbürgung von Art. 8 enthalten, dass Versammlungen ohne Anmeldung oder Erlaubnis stattfinden können (vgl Rn 775).“[1]
- [1] „Als zwei eigenständige Schranken-Schranken versteht das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vertrauensschutz bei Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit, […]“[2]
- [1] „Wenn der Staat Grundrechte einschränkt, unterliegt er dabei seinerseits Grenzen, den sog. Schranken-Schranken.“[3]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schranken-Schranken“
Quellen:
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