Schuldlosigkeit
Schuldlosigkeit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Schuldlosigkeit | — |
Genitiv | der Schuldlosigkeit | — |
Dativ | der Schuldlosigkeit | — |
Akkusativ | die Schuldlosigkeit | — |
Worttrennung:
- Schuld·lo·sig·keit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊltloːzɪçkaɪ̯t], [ˈʃʊltloːzɪkkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Schuldlosigkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Eigenschaft, keine Schuld zu haben
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) des Substantivs vom Adjektiv schuldlos mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -igkeit
Beispiele:
- [1] „Der Anwalt wies die Schuldlosigkeit Sades nach, das Gericht hob am 30. Juni das Urteil von 1772 auf.“[1]
Übersetzungen
[1] Eigenschaft, keine Schuld zu haben
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Schuldlosigkeit“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldlosigkeit“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldlosigkeit“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4 , Stichwort: „Schuldlosigkeit“.
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldlosigkeit“
Quellen:
- ↑ Otto Flake: Marquis de Sade. Mit einem Anhang über Rétif de la Bretonne. Mit zwei Nekrologen auf Otto Flake von Rolf Hochhuth. Deutscher Taschenbuch Velag, München 1966, Seite 30. Zuerst 1930.
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.