Schwurgericht
Schwurgericht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Schwurgericht | die Schwurgerichte |
Genitiv | des Schwurgerichts des Schwurgerichtes |
der Schwurgerichte |
Dativ | dem Schwurgericht dem Schwurgerichte |
den Schwurgerichten |
Akkusativ | das Schwurgericht | die Schwurgerichte |
Worttrennung:
- Schwur·ge·richt, Plural: Schwur·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃvuːɐ̯ɡəˌʁɪçt]
- Hörbeispiele: Schwurgericht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gericht mit Richtern und Geschworenen für besonders schwere Kriminalität (Mord, Totschlag, …)
Abkürzungen:
- [1] SchwG
Herkunft:
- Das Wort ist seit dem 19. Jahrhundert belegt.[1]
- Determinativkompositum aus Schwur und Gericht
Oberbegriffe:
- [1] Gericht
Beispiele:
- [1] „Acht Monate später, im Schwurgericht in Heilbronn, wird Günter M. diesen Moment auf dem Flur ganz genau beschreiben.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schwurgericht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwurgericht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schwurgericht“
- [1] The Free Dictionary „Schwurgericht“
- [1] Duden online „Schwurgericht“
Quellen:
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