Signaturgesetz

Signaturgesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Signaturgesetz die Signaturgesetze
Genitiv des Signaturgesetzes der Signaturgesetze
Dativ dem Signaturgesetz
dem Signaturgesetze
den Signaturgesetzen
Akkusativ das Signaturgesetz die Signaturgesetze

Worttrennung:

Si·g·na·tur·ge·setz, Plural: Si·g·na·tur·ge·set·ze

Aussprache:

IPA: [zɪɡnaˈtuːɐ̯ɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:  Signaturgesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Gesetz, das die Erstellung und Verwendung von elektronischen Signaturen regelt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Signatur und Gesetz

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Die derzeitigen Regelungen des Signaturgesetzes sind so, dass bei der Einstellung der Tätigkeit eines Zertifizierungsdiensteanbieters nicht gewährleistet ist, dass die bereits in Verwendung befindlichen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Anbieter weitergeführt werden können.“[1]
[1] „Der Gesetzgeber habe im De-Mail-Gesetz auf die Forderung nach einer umfassenden Verschlüsselung auf dem gesamten Weg vom Absender zum Empfänger (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung) verzichtet, weil dies bereits im Signaturgesetz geregelt sei, sagte der Abgeordnete Manuel Höferlin (FDP).“[2]
[1] „Das Signaturgesetz verlangt derzeit nur, dass jemand strafrechtlich unbescholten ist, wenn er als Registrierungsstelle für die Bürgerkarte fungieren will.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Artikel „Signaturgesetz
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Signaturgesetz
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSignaturgesetz

Quellen:

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