Sperrklausel
Sperrklausel (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Sperrklausel | die Sperrklauseln |
Genitiv | der Sperrklausel | der Sperrklauseln |
Dativ | der Sperrklausel | den Sperrklauseln |
Akkusativ | die Sperrklausel | die Sperrklauseln |
Worttrennung:
- Sperr·klau·sel, Plural: Sperr·klau·seln
Aussprache:
- IPA: [ˈʃpɛʁˌklaʊ̯zl̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Regelung in einem Verhältniswahlrecht, nach der Parteien oder Listen unterhalb eines bestimmten Anteils an allen Stimmen bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt werden
Beispiele:
- [1] „Im März 2014 wurde zudem das Wahlsystem geändert und die Sperrklausel von 2 auf 3,25 Prozent erhöht, mit der kaum verhohlenen Zielsetzung, jene kleinen Parteien aus dem Parlament auszuschließen, die ganz überwiegend arabische Bürgerinnen und Bürger repräsentieren.“[1]
Übersetzungen
[1] Regelung in einem Verhältniswahlrecht
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Sperrklausel“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sperrklausel“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Sperrklausel“
- [1] Duden online „Sperrklausel“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sperrklausel“
Quellen:
- ↑ Muriel Asseburg: Palästina und die Palästinenser. eine Geschichte von der Nakba bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-77477-5, Seite 248 .
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