Sprachpolizei
Sprachpolizei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Sprachpolizei | — |
Genitiv | der Sprachpolizei | — |
Dativ | der Sprachpolizei | — |
Akkusativ | die Sprachpolizei | — |
Worttrennung:
- Sprach·po·li·zei, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃpʁaːxpoliˌt͡saɪ̯]
- Hörbeispiele: Sprachpolizei (Info)
Bedeutungen:
- [1] Polizei oder eine andere bemächtigte oder selbsternannte Institution, um bestimmte Sprachnormen durchzusetzen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Sprache und Polizei
Oberbegriffe:
- [1] Polizei
Beispiele:
- [1] „Die Gesellschaft braucht weder Sprachgesetze noch eine Sprachpolizei, aber sie hat Anspruch auf Rat von Fachleuten.“[1]
- [1] „Wir brauchen kein Sprachschutzgesetz und keine Sprachpolizei.“[2]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachpolizei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Sprachpolizei“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sprachpolizei“
Quellen:
- ↑ Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013, Seite 2–5, Zitat Seite 4 .
- ↑ Bildung stärken statt Sprachpolizei aufbauen! In: Die Welt. 11. Februar 2001, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 17. August 2013).
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.