Urkundenfälscherin

Urkundenfälscherin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Urkundenfälscherin die Urkundenfälscherinnen
Genitiv der Urkundenfälscherin der Urkundenfälscherinnen
Dativ der Urkundenfälscherin den Urkundenfälscherinnen
Akkusativ die Urkundenfälscherin die Urkundenfälscherinnen

Worttrennung:

Ur·kun·den·fäl·sche·rin, Plural: Ur·kun·den·fäl·sche·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈuːɐ̯kʊndn̩ˌfɛlʃəʁɪn]
Hörbeispiele:  Urkundenfälscherin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die gefälschte Urkunden herstellt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Urkundenfälscher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Urkundenfälscher

Oberbegriffe:

[1] Fälscherin

Beispiele:

[1] Die Urkundenfälscherin konnte von der Polizei ausfindig gemacht und verhaftet werden.
[1] „Das Gericht verurteilte die Betrügerin und Urkundenfälscherin zu einer Bewährungsstrafe.“[1]
[1] „Am 5. April 2001 erhob der Bezirksanwalt Anklage, nannte Christina Maria Kurmann aus Adliswil eine Urkundenfälscherin und Betrügerin.“[2]
[1] „Streng genommen ist sie heute eine Urkundenfälscherin, wenn sie mit Gerda Casagrande unterschreibt, so wie sie das die vergangenen Jahrzehnte getan hat.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Urkundenfälscherin
[1] Duden online „Urkundenfälscherin

Quellen:

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