Vereinigungskriminalität
Vereinigungskriminalität (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Vereinigungskriminalität | — |
Genitiv | der Vereinigungskriminalität | — |
Dativ | der Vereinigungskriminalität | — |
Akkusativ | die Vereinigungskriminalität | — |
Worttrennung:
- Ver·ei·ni·gungs·kri·mi·na·li·tät, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈʔaɪ̯nɪɡʊŋskʁiminaliˌtɛːt]
- Hörbeispiele: Vereinigungskriminalität (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Straftatbestand, der in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung steht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Vereinigung und Kriminalität mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kriminalität
Beispiele:
- [1] „Die für Vereinigungskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft II beim Berliner Landgericht wirft den zehn Beschuldigten der beiden Firmen vor, die Treuhandanstalt bei der Abwicklung des Unternehmens um 73 Mio. DM betrogen zu haben.“[1]
Übersetzungen
[1] Straftatbestand, der in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung steht
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vereinigungskriminalität“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vereinigungskriminalität“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vereinigungskriminalität“
- [1] Duden online „Vereinigungskriminalität“
Quellen:
- ↑ Durchsuchung und Haftbefehle bei Thyssen. In: Welt Online. 9. August 1996, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 14. November 2022).
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