Weistum

Weistum (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Weistum die Weistümer
Genitiv des Weistums der Weistümer
Dativ dem Weistum den Weistümern
Akkusativ das Weistum die Weistümer

Worttrennung:

Weis·tum, Plural: Weis·tü·mer

Aussprache:

IPA: [ˈvaɪ̯stuːm]
Hörbeispiele:  Weistum (Info)

Bedeutungen:

[1] Mittelalter: Auskunft über rechtliche Fragen, die von rechtskundigen Männern erteilt wurde
[2] Neuzeit: schriftliche Aufzeichnungen zu Rechtsfragen, Rechtsgewohnheiten und -belehrungen

Herkunft:

Derivation aus dem Adjektiv weise und dem Suffix -tum, Suffigierung

Beispiele:

[1] Im Mittelalter wurde das Recht mündlich von Rechtskundigen überliefert und auf Gerichtstagen den anderen "gewiesen", von diesen übernommen und als Weistum weitergegeben. [1]
[2] Im Laufe des ausgehenden Mittelalters oder in der frühen Neuzeit wurde das mündlich überlieferte Recht aufgeschrieben und somit konnte es auf den Gerichtstagen als Weistum vorgetragen werden.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Weistum
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWeistum
[2] Duden online „Weistum
[1, 2] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Weistum“ auf wissen.de
[1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Weistum

Quellen:

  1. Das Weistum von Weilerswist in "Weilerswist 700 Jahre 1310 - 2010", Verlag Ralf Liebe, ISBN 978-3-941037-53-3

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Wismute
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