Wojewode
Wojewode (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Wojewode | die Wojewoden |
Genitiv | des Wojewoden | der Wojewoden |
Dativ | dem Wojewoden | den Wojewoden |
Akkusativ | den Wojewoden | die Wojewoden |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Wo·je·wo·de, Plural: Wo·je·wo·den
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -oːdə
Bedeutungen:
- [1] historisch (bis ins 14. Jahrhundert): oberster königlicher Beamter in Polen, der als Vertreter des Königs das Heer anführte und Recht sprach
- [2] historisch (14.-18. Jahrhundert): ranghöchster Territorialbeamter in Polen, der Mitglied des Senats war
- [3] Verwaltung, Politik (seit dem 20. Jahrhundert): oberster Beamter einer polnischen Provinz (Wojewodschaft)
Beispiele:
- [1]
Wortbildungen:
- [3] Wojewodschaft
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Woiwode“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 3] Wikipedia-Artikel „Wojewode“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wojewode“
- [2, 3] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Woiwode“ auf wissen.de
- [1–3] wissen.de – Lexikon „Wojewode (Vertreter des Königs)“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wojewode“
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