Zugzwang

Zugzwang (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Zugzwang
Genitiv des Zugzwangs
des Zugzwanges
Dativ dem Zugzwang
Akkusativ den Zugzwang

Nebenformen:

oberdeutscher Sprachraum: selten Zugszwang

Worttrennung:

Zug·zwang, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːkˌt͡svaŋ]
Hörbeispiele:  Zugzwang (Info)

Bedeutungen:

[1] bei Spielen mit Zugpflicht, insbesondere beim Schach: Zwang, einen Zug ausführen zu müssen, wenn sich dieser negativ auf das eigene Spiel auswirken wird
[2] allgemein: der Zwang, etwas zu tun zu müssen, eine Entscheidung zu fällen; diese Handlung muss aber nicht zwangsläufig benachteiligende Folgen haben

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Zug und Zwang

Oberbegriffe:

[1] Zwang

Beispiele:

[1] Das Spiel war lange Zeit ausgeglichen, aber schlussendlich verlor er wegen Zugzwang.
[1] „Einmal mehr ist Schwarz in Zugzwang, weil seine Figuren die Damenflügelbauern verteidigen müssen.“[1]
[2] Die Partei XY gerät nun in Zugzwang.

Charakteristische Wortkombinationen:

in Zugzwang geraten, in Zugzwang kommen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Zugzwang
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zugzwang
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zugzwang
[2] The Free Dictionary „Zugzwang
[2] Duden online „Zugzwang
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZugzwang
[1] Otto Borik (Herausgeber): Meyers Schachlexikon. Meyers Lexikonverlag, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1993, ISBN 3-411-08811-7 „Zugzwang“, Seite 349.

Quellen:

  1. Mihail Marin: Catch me if you can. In: KARL: Das kulturelle Schachmagazin. Nummer 1/2017, ISSN 1438-9673, Seite 51.
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