Zwangsmaßnahme
Zwangsmaßnahme (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Zwangsmaßnahme | die Zwangsmaßnahmen |
Genitiv | der Zwangsmaßnahme | der Zwangsmaßnahmen |
Dativ | der Zwangsmaßnahme | den Zwangsmaßnahmen |
Akkusativ | die Zwangsmaßnahme | die Zwangsmaßnahmen |
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Zwangsmassnahme
Worttrennung:
- Zwangs·maß·nah·me, Plural: Zwangs·maß·nah·men
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaŋsmaːsˌnaːmə]
- Hörbeispiele: Zwangsmaßnahme (Info)
Bedeutungen:
- [1] Handlung, mit der eine Person gegen ihren Willen zu etwas gezwungen wird/werden soll
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Maßnahme
Oberbegriffe:
- [1] Maßnahme
Beispiele:
- [1] „Sie protestierte in Roberts Namen gegen die Zwangsmaßnahmen und versuchte, bei den Ärzten für ihn Verständnis zu wecken.“[1]
- [1] „Die sogenannten Landverbesserungsmaßnahmen fielen in die Verantwortung des Native Affairs Department, das zu Zwangsmaßnahmen und Schikanen gegenüber den afrikanischen Bauern griff, vom fehlenden Taktgefühl vieler Native Commissioners ganz zu schweigen.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Zwangsmaßnahme“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsmaßnahme“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangsmaßnahme“
- [1] Duden online „Zwangsmaßnahme“
Quellen:
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