a.a.O.
a.a.O. (Deutsch)
Abkürzung
Anmerkung:
- Im Duden, Die deutsche Rechtschreibung und im Österreichischen Wörterbuch wird diese Abkürzung getrennt ‚a. a. O.‘ geschrieben.
Bedeutungen:
- [1] Abkürzung beim Zitieren: „am angegebenen Ort“ / „am angeführten Ort[e]“
Beispiele:
- [1] (Fußnote:) „8 Schneider Hans, a.a.O., S 347ff […]“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „a. a. O.“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] abkuerzungen.de „a.a.O.“
- [1] a.a.O. Juristische Abkürzung. In: JuraForum. 11. Juni 2024, abgerufen am 14. August 2024.
Quellen:
- ↑ Babak Fahimi Shemrani: Legislative Rechtserzeugung. Funktionen des Gesetzes im gewaltengeteilten Staat. 1. Auflage. GRIN Verlag, München 2010, ISBN 978-3-640-70587-0, Seite 2, Anmerkung 8 (Google Books, abgerufen am 14. August 2024) .
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