aberratio ictus
aberratio ictus (Deutsch)
Wortverbindung, Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die aberratio ictus | die aberrationes ictus |
Genitiv | der aberratio ictus | der aberrationes ictus |
Dativ | der aberratio ictus | den aberrationes ictus |
Akkusativ | die aberratio ictus | die aberrationes ictus |
Anmerkung zum Plural:
- Der Plural ist vollkommen ungebräuchlich.
Worttrennung:
- ab·er·ra·tio ic·tus, Plural: ab·er·ra·ti·o·nes ic·tus
Aussprache:
- IPA: [apʔɛˌʁaːt͡si̯o ˈɪktuːs], Plural: [apʔɛʁaˌt͡si̯oːneːs ˈɪktuːs]
- Hörbeispiele: aberratio ictus (Info), Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Strafrecht: das Fehlgehen einer Tat in der Form, dass statt des anvisierten Tatobjekts ein anderes getroffen wird, dessen Verletzung vom Vorsatz des Täters nicht umfasst war
Herkunft:
- Die Verbindung aberratio ictus entstammt dem Lateinischen: aberratio → la steht für ‚Ablenkung‘ und ‚Abirren‘,[1] ictus → la ist der Schlag oder der Stoß.[2] ictus steht in dieser Wendung im Genitiv, so dass sich die Übersetzung ‚Abirren des Schlages‘ ergibt.
Synonyme:
- [1] Fehlgehen der Tat
Beispiele:
- [1] „Als Fälle der aberratio ictus bezeichnet man Sachverhalte, bei denen der Angriff auf ein bestimmtes Tatobjekt gelenkt wird, dieses jedoch nicht trifft, sondern abirrt und ein anderes Objekt verletzt, in bezug auf das der Angriffsführende die Voraussetzungen vorsätzlichen tatbestandsmäßigen Verhaltens nicht erfüllt.“[3]
Übersetzungen
[1] Fehlgehen einer Tat in der Form, dass statt des anvisierten Tatobjekts ein anderes getroffen wird
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Aberratio ictus“
- [1] Johannes Wessels/Werner Beulke: Strafrecht Allgemeiner Teil, 38. Auflage, 2008, Seite 89 ff.
Quellen:
- ↑ Josef Maria Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch: Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-13405-1 , „aberratio“, Seite 2
- ↑ Josef Maria Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch: Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-13405-1 , „ictus“, Seite 242
- ↑ Georg Freund: Strafrecht – Allgemeiner Teil, 1998, Seite 244
aberratio ictus (Latein)
Substantiv, f, Wortverbindung
Kasus | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | aberrātiō ictūs | aberrātiōnēs ictūs |
Genitiv | aberrātiōnis ictūs | aberrātiōnum ictūs |
Dativ | aberrātiōnī ictūs | aberrātiōnibus ictūs |
Akkusativ | aberrātiōnem ictūs | aberrātiōnēs ictūs |
Vokativ | aberrātiō ictūs | aberrātiōnēs ictūs |
Ablativ | aberrātiōne ictūs | aberrātiōnibus ictūs |
Worttrennung:
- ab·er·ra·tio ic·tus, Genitiv: ab·er·ra·ti·o·nis ic·tus
Bedeutungen:
- [1] neulateinisch, Rechtswesen, Strafrecht: Abgleitung eines gegen einen Menschen geführten Schlages oder Schusses, der ungewollt eine dritte Person trifft
Herkunft:
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] Abgleitung eines gegen einen Menschen geführten Schlages oder Schusses
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Karl Luggauer: Juristen-Latein, Juridica-Verlag, Wien 1967, Seite 11.
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