abfallrechtlich
abfallrechtlich (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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abfallrechtlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:abfallrechtlich |
Worttrennung:
- ab·fall·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈapfalˌʁɛçtlɪç]
- Hörbeispiele: abfallrechtlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] das Abfallrecht betreffend
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Abfall und rechtlich oder Ableitung von Abfallrecht mit dem Suffix -lich
Oberbegriffe:
- [1] rechtlich
Beispiele:
- [1] „Die abfallrechtliche Bewertung für die Verwertung bzw. Entsorgung in Deutschland erfolgt entsprechend den Zuordnungswerten Z1 bis Z5 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), wobei jenseits des Zuordnungswertes Z2 die Deponieanforderungen nach TA Abfall beginnen.“[1]
Übersetzungen
[1] das Abfallrecht betreffend
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „abfallrechtlich“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „abfallrechtlich“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „abfallrechtlich“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „abfallrechtlich“
Quellen:
- ↑ Lexikon der Geowissenschaften. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2000 auf spektrum.de, „verunreinigter Bodenaushub“
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