belegbar
belegbar (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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belegbar | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:belegbar |
Worttrennung:
- be·leg·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [bəˈleːkbaːɐ̯]
- Hörbeispiele: belegbar (Info)
- Reime: -eːkbaːɐ̯
Bedeutungen:
- [1] mit Hilfe von Belegen nachweisbar
Synonyme:
- [1] nachweisbar
Beispiele:
- [1] „Dass Handys, Smartphones oder Festplatten teurer würden, seien Horrormeldungen der Internetoffensive, die nicht belegbar seien, zumal der Handel die Vergütungen bereits bisher einpreise und kassiere.“[1]
- [1] „Belegbar sind schriftliche Nachweise aus Mesopotamien, einem Gebiet, das sich im heutigen Irak und teilweise Syrien befand, in dem Moment, wo die ersten Schriftzeichen entstehen.“[2]
Wortbildungen:
- Belegbarkeit
Übersetzungen
[1] mit Hilfe von Belegen nachweisbar
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „belegbar“, Seite 261.
- [1] Duden online „belegbar“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „belegbar“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „belegbar“
- [*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „belegbar“ auf wissen.de
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „belegbar“
Quellen:
- ↑ Urheberrecht: Verwerter vermissen "faire Entlohnung". In: Der Standard digital. 9. Juni 2015 (URL, abgerufen am 10. August 2021).
- ↑ Wie die Germanen zu Biertrinkern wurden. Abgerufen am 10. August 2021.
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