handelseinig
handelseinig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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handelseinig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:handelseinig |
Nebenformen:
Worttrennung:
- han·dels·ei·nig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈhandl̩sˌʔaɪ̯nɪç], [ˈhandl̩sˌʔaɪ̯nɪk]
- Hörbeispiele: handelseinig (Info), handelseinig (Info)
Bedeutungen:
- [1] sich über einen Handel (nach Verhandlungen) verständigt habend, über einen Handel einig
Beispiele:
- [1] „Zu guter Letzt wurde er sich mit dem Kamelverkäufer handelseinig, aber erst, nachdem Allan ihm ausgeredet hatte, dass die Tochter des Händlers mit ins Geschäft eingehen sollte.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] sich mit jemandem handelseinig sein/werden
Übersetzungen
[1] ?
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „handelseinig“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „handelseinig“
- [1] The Free Dictionary „handelseinig“
- [1] Duden online „handelseinig“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „handelseinig“ auf wissen.de
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „handelseinig“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „handelseinig“
Quellen:
- ↑ Jonas Jonasson: Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand. 20. Auflage. Carl's Books, München 2011, ISBN 9783570585016, Seite 150
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