obgenannt
obgenannt (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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obgenannt | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:obgenannt |
Worttrennung:
- ob·ge·nannt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈɔpɡəˌnant]
- Hörbeispiele: obgenannt (Info)
Bedeutungen:
- [1] Amtssprache, Österreich, Schweiz: vorher erwähnt
Synonyme:
- [1] oben genannt, obig; Amtssprache: vorgenannt
Beispiele:
- [1] „In ähnlicher Weise schlägt die italienische Regierung vor, daß die in der beiliegenden Liste aufgezählten italienischen Gemeinden in die obgenannten Grenzbezirke einbezogen werden (Beilage B).“[1]
- [1] „Österreichischen Antragstellern/Antragstellerinnen, die die obgenannten Anforderungen erfüllen, wird vom kanadischen Einwanderungsbüro in Wien ein Empfehlungsschreiben (Letter of Introduction) ausgestellt, das für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Ausstellungsdatum zur Vorlage gültig ist.“[2]
Übersetzungen
[1] vorher erwähnt
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
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