polizeibekannt

polizeibekannt (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
polizeibekannt polizeibekannter am polizeibekanntesten
Alle weiteren Formen: Flexion:polizeibekannt

Worttrennung:

po·li·zei·be·kannt, Komparativ: po·li·zei·be·kann·ter, Superlativ: am po·li·zei·be·kann·tes·ten

Aussprache:

IPA: [poliˈt͡saɪ̯bəˌkant]
Hörbeispiele:  polizeibekannt (Info)

Bedeutungen:

[1] der Polizeibehörde bereits bekannt

Oberbegriffe:

[1] bekannt

Beispiele:

[1] „Zunächst weigerte sich der wegen diverser Delikte polizeibekannte Potsdamer, den Bundespolizisten seinen Ausweis vorzuzeigen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „polizeibekannt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalpolizeibekannt
[1] Duden online „polizeibekannt
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „polizeibekannt“ auf wissen.de
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „polizeibekannt

Quellen:

  1. 25-Jähriger randalierte. In: MAZ extra. Nummer 273, 1. Februar 2014, Seite 5
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