zuerwerben
zuerwerben (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | erwerbe zu | ||
du | erwirbst zu | |||
er, sie, es | erwirbt zu | |||
Präteritum | ich | erwarb zu | ||
Konjunktiv II | ich | erwürbe zu | ||
Imperativ | Singular | erwirb zu! | ||
Plural | erwerbt zu! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
zuerworben | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:zuerwerben |
Worttrennung:
- zu·er·wer·ben, Präteritum: er·warb zu, Partizip II: zu·er·wor·ben
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡suːʔɛɐ̯ˌvɛʁbn̩]
- Hörbeispiele: zuerwerben (Info), zuerwerben (Info)
Bedeutungen:
- [1] (zusätzlich) zu seinem Eigentum machen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel zu als Verbzusatz und dem Verb erwerben
Sinnverwandte Wörter:
- [1] hinzukaufen, zukaufen
Gegenwörter:
Beispiele:
- [1] „[…] nochmalige Vergrößerung erfuhr das Anwesen 1668, wo Junker Christoph Wilhelm von Schwarzach, der inzwischen durch Erbgang Eigentümer geworden, das an der heutigen Untern Laube nächst angrenzende Haus für 164 fl. zuerwarb.“[1]
Wortbildungen:
- Zuerwerb
Übersetzungen
[1] (zusätzlich) zu seinem Eigentum machen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „zuerwerben“
Quellen:
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