Abdingbarkeit

Abdingbarkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Abdingbarkeit
Genitiv der Abdingbarkeit
Dativ der Abdingbarkeit
Akkusativ die Abdingbarkeit

Worttrennung:

Ab·ding·bar·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈapˌdɪŋbaʁkaɪ̯t]
Hörbeispiele:  Abdingbarkeit (Info),  Abdingbarkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: Möglichkeit, von einer gesetzlichen Regelung abzuweichen, zum Beispiel durch Verträge

Herkunft:

Ableitung von abdingbar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit

Synonyme:

[1] abdingbares Recht, Dispositivität, dispositives Recht, ius dispositivum

Gegenwörter:

[1] zwingendes Recht, ius cogens

Beispiele:

[1] Grundsätzlich ist eine Abdingbarkeit nur dann möglich, wenn der Mieter durch die Klausel nicht schlechter gestellt wird, als es im Gesetz vorgesehen ist.[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Abdingbares Recht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abdingbarkeit
[1] Duden online „Abdingbarkeit
[1] enzyklo.de – Enzyklopädie Online „Abdingbarkeit

Quellen:

  1. Abdingbarkeit. In: pro-wohnen. Abgerufen am 21. März 2011.
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