abdingbar
abdingbar (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
abdingbar | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:abdingbar |
Worttrennung:
- ab·ding·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈapdɪŋbaːɐ̯]
- Hörbeispiele: abdingbar (Info), abdingbar (Info)
Bedeutungen:
- [1] durch andere Vereinbarungen abänderbar
Gegenwörter:
- [1] unabdingbar
Beispiele:
- [1] „Nicht abdingbar ist das Endgültigwerden des Provisionsanspruchs bei Leistung des Dritten.“[1]
Wortbildungen:
- Adjektive: unabdingbar
- Substantive: Abdingbarkeit
Übersetzungen
[1] durch andere Vereinbarungen abänderbar
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- ↑ Claus-Wilhelm Canaris, Hermann Staub: Handelsgesetzbuch: Grosskommentar. Walter de Gruyter, 1995, Seite 125.
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.