Banderolierung
Banderolierung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Banderolierung | die Banderolierungen |
Genitiv | der Banderolierung | der Banderolierungen |
Dativ | der Banderolierung | den Banderolierungen |
Akkusativ | die Banderolierung | die Banderolierungen |
Worttrennung:
- Ban·de·ro·lie·rung, Plural: Ban·de·ro·lie·run·gen
Aussprache:
- IPA: [bandəʁoˈliːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Banderolierung (Info)
- Reime: -iːʁʊŋ
Bedeutungen:
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs vom Stamm des Verbs banderolieren mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
- [1] „Das Recht zur Banderolierung steht demjenigen zu, der die Genehmigung zur Kennzeichnung der Eier hat. Es soll nämlich durch die Banderole bestätigt werden, daß sich in der Packung nur Eier der angegebenen Qualität befinden.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Banderolierung“
- [*] Linguee.de „Banderolierung“
Quellen:
- ↑ Der deutsche Eierhandel: nach dem Stande vom 30. Juni 1937. Abgerufen am 17. September 2021.
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