Reichsbürger
Reichsbürger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Reichsbürger | die Reichsbürger |
Genitiv | des Reichsbürgers | der Reichsbürger |
Dativ | dem Reichsbürger | den Reichsbürgern |
Akkusativ | den Reichsbürger | die Reichsbürger |
Worttrennung:
- Reichs·bür·ger, Plural: Reichs·bür·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯çsˌbʏʁɡɐ]
- Hörbeispiele: Reichsbürger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Politik, gegenwärtig: Angehöriger einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die die Bundesrepublik Deutschland nicht als eigenständigen Staat anerkennt
- [2] historisch, insbesondere um 1848–1850, sonst selten: Bürger des Kaisertums Österreich oder des Deutschen Reichs[1]
- [3] historisch, Nationalsozialismus: Reichsangehöriger mit vollen Bürgerrechten (insbesondere Juden ausschließend) nach dem Reichsbürgergesetz von 1935
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Bürger sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [2] Reichsangehöriger
Weibliche Wortformen:
- [1–3] Reichsbürgerin
Oberbegriffe:
- [2, 3] Bürger, Staatsbürger
Beispiele:
- [1] „Die selbst ernannten Reichsbürger sehen in der Bundesrepublik keinen souveränen Staat.“[2]
- [2] „Es möchte kaum erforderlich sein, Beispiele solcher schnöden Mißachtung des deutschen Bürgerrechts anzuführen, wo eine brutale, sich über alle Vorschriften des formellen und materiellen Rechts unbedenklich hinwegsetzende Polizeigewalt keinen Anstand nahm, mit Verletzung und Zerreißung der heiligsten Bande der Familie, der Freundschaft und des Berufs, deutsche Reichsbürger aus ihrem Wohnort, aus ihrer Position plötzlich gewaltsam herauszureißen, und ihnen zuweilen kaum einige Stunden Frist zur Regulirung von Verhältnissen zu gestatten, die mitunter im Laufe eines mehr als zwanzigjährigen Aufenthalts entstanden waren.“[3]
- [3] „Aufgrund des Reichsbürgergesetzes fordert die Fachgruppe Hochschullehrer des NS-Juristenbundes unter Vorsitz von Carl Schmitt, den Rechtsbegriff "Mensch" abzuschaffen, da er die Verschiedenheiten von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw. verdecke und verfälsche.“[4]
Wortbildungen:
- Reichsbürgerbewegung, Reichsbürgergesetz
Übersetzungen
[1] Anhänger der Reichsbürgerbewegung
[2] historisch: Bürger des Kaisertums Österreich oder des Deutschen Reichs
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1–3] Wikipedia-Artikel „Reichsbürger“
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsbürger“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsbürger“
- [1–3] Duden online „Reichsbürger“
- [1–3] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Reichsbürger“
Quellen:
- ↑ zur Häufigkeit, siehe Ngram Viewer
- ↑ deutschlandfunk.de: Reichsbürger - Gewaltbereit und gefährlich. 23. Oktober 2017, abgerufen am 23. Oktober 2017.
- ↑ Kein Oesterreich, kein Preußen mehr, ein einiges, freies Deutschland. Die polizeilichen Ausweisungen. In: Deutsche Reichstags-Zeitung. 26. Oktober 1848, Seite 567 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ wissen.de – was geschah am „19. Dezember 1935“
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