Strafverfolgungsbehörde
Strafverfolgungsbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Strafverfolgungsbehörde | die Strafverfolgungsbehörden |
Genitiv | der Strafverfolgungsbehörde | der Strafverfolgungsbehörden |
Dativ | der Strafverfolgungsbehörde | den Strafverfolgungsbehörden |
Akkusativ | die Strafverfolgungsbehörde | die Strafverfolgungsbehörden |
Worttrennung:
- Straf·ver·fol·gungs·be·hör·de, Plural: Straf·ver·fol·gungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːffɛɐ̯fɔlɡʊŋsbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Strafverfolgungsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Behörde, deren Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Strafverfolgung und Behörde mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Es gibt Schätzungen, wonach den deutschen Strafverfolgungsbehörden neun von zehn Straftaten im muslimischen Milieu verborgen bleiben.“[1]
- [1] „Damals hatten die Strafverfolgungsbehörden mehr als 200 Domains der Schattenbibliothek beschlagnahmt.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Strafverfolgungsbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafverfolgungsbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafverfolgungsbehörde“
- [1] Duden online „Strafverfolgungsbehörde“
Quellen:
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