Verschleierungsverbot

Verschleierungsverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Verschleierungsverbot die Verschleierungsverbote
Genitiv des Verschleierungsverbotes
des Verschleierungsverbots
der Verschleierungsverbote
Dativ dem Verschleierungsverbot
dem Verschleierungsverbote
den Verschleierungsverboten
Akkusativ das Verschleierungsverbot die Verschleierungsverbote

Worttrennung:

Ver·schlei·e·rungs·ver·bot, Plural: Ver·schlei·e·rungs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈʃlaɪ̯əʁʊŋsfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Verschleierungsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass sich niemand in öffentlichen Räumen verschleiern darf

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verschleierung und Verbot mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Verhüllungsverbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Unterbegriffe:

[1] Burkinaverbot, Burkini-Verbot, Vermummungsverbot

Beispiele:

[1] Er ist gegen den Bau von Minaretten an europäischen Moscheen, begrüßt das belgische Verschleierungsverbot und schlägt um Mullahs und Imame einen großen Bogen.[1]
[1] Selbst der Staatsrat empfahl im März, das Verschleierungsverbot auf bestimmte Orte und auf bestimmte Behördengänge zu beschränken.[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ein Verschleierungsverbot aufheben, missachten, verhängen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Verschleierungsverbot
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verschleierungsverbot
[1] Duden online „Verschleierungsverbot

Quellen:

  1. Verschleierungsverbot Verschleierungsverbot. DWDS, abgerufen am 28. Februar 2025.
  2. Verschleierungsverbot Verschleierungsverbot. DWDS, abgerufen am 28. Februar 2025.
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