abbahren
abbahren (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | bahre ab | ||
du | bahrst ab | |||
er, sie, es | bahrt ab | |||
Präteritum | ich | bahrte ab | ||
Konjunktiv II | ich | bahrte ab | ||
Imperativ | Singular | bahre ab! | ||
Plural | bahrt ab! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
abgebahrt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:abbahren |
Worttrennung:
- ab·bah·ren, Präteritum: bahr·te ab, Partizip II: ab·ge·bahrt
Aussprache:
- IPA: [ˈapˌbaːʁən]
- Hörbeispiele: abbahren (Info)
- Reime: -apbaːʁən
Bedeutungen:
- [1] transitiv: (einen Sarg, Verstorbenen) von der/einer Bahre heben/nehmen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb bahren
Gegenwörter:
- [1] aufbahren
Beispiele:
- [1] „[…] Erst, als der Sarg abgebahrt worden war, traten sie dem Grabe näher.“[1]
Wortbildungen:
- Konversionen: Abbahren, abbahrend, abgebahrt
- Substantiv: Abbahrung
Übersetzungen
[1] transitiv: (einen Sarg, Verstorbenen) von der/einer Bahre heben/nehmen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive) , Seite 4, Stichwort „abbahren“
Quellen:
- ↑ Wilhelm Gottlieb Becker; Friedrich Kind (Herausgeber): Taschenbuch zum geselligen Vergnügen. Verlag von Georg Joachim Göschen, Leipzig 1826, Seite 175 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 21. April 2019) .
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