nachversteuern

nachversteuern (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichversteuere nach
duversteuerst nach
er, sie, esversteuert nach
Präteritum ichversteuerte nach
Konjunktiv II ichversteuerte nach
Imperativ Singularversteuere nach!
Pluralversteuert nach!
PerfektPartizip IIHilfsverb
nachversteuert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:nachversteuern

Worttrennung:

nach·ver·steu·ern, Präteritum: ver·steu·er·te nach, Partizip II: nach·ver·steu·ert

Aussprache:

IPA: [ˈnaːxfɛɐ̯ˌʃtɔɪ̯ɐn]
Hörbeispiele:  nachversteuern (Info)

Bedeutungen:

[1] im Nachhinein für etwas die Steuern zahlen

Herkunft:

gebildet aus der Partikel nach als Verbzusatz und dem Verb versteuern

Beispiele:

[1] „Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Kapitalflüchtlinge ihr illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern können - zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent.“[1]

Wortbildungen:

Nachversteuerung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „nachversteuern
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalnachversteuern
[1] Duden online „nachversteuern
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „nachversteuern

Quellen:

  1. Barbara Schmid-Schalenbach: Fiskus-Flucht: Schweizer Bargeld-Blockade gegen deutsche Steuersünder. In: Spiegel Online. 18. September 2011, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 7. August 2016).
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