verfassunggebend
verfassunggebend (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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verfassunggebend | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:verfassunggebend |
Nebenformen:
Worttrennung:
- ver·fas·sung·ge·bend, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋˌɡeːbn̩t]
- Hörbeispiele: verfassunggebend (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Verfassung festlegend
Beispiele:
- [1] „In der am 21. Oktober 1945 gewählten Nationalversammlung, die gemäß dem Ausgang des Referendums eine verfassunggebende Versammlung war, hatten Kommunisten (PCF) und Sozialisten (SFIO) eine Mehrheit.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „verfassungsgebend“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „verfassunggebend“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verfassungsgebend“ (dort auch die Nebenform „verfassunggebend“)
- [1] Duden online „verfassunggebend“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verfassunggebenden“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Vierte Französische Republik“ (Stabilversion)
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